Sind Heizkörper Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Sobald in deiner Wohnung Arbeiten an der Heizungsanlage durchgeführt werden sollen, stellt sich schnell die Frage, um welche Eigenschaftsform es sich bei Heizkörper handelt.

Kannst du die Arbeiten dann als Modernisierung oder bauliche Veränderung aufnehmen? Pauschal lässt sich diese Frage allerdings nicht beantworten, weshalb du in diesem Artikel hilfreiche Fakten an die Hand bekommst.

Definition Sondereigentum vs. Definition Gemeinschaftseigentum

Das Sondereigentum beschreibt in der Regel Eigentum, das ausschließlich dem Eigentümer gehört. Diese Eigentumsform dient in erster Linie dem Wohnzweck. Hierzu können allerdings auch Räume zählen, die den Wohnzwecken dienen.

Solche Räumlichkeiten können beispielsweise Tiefgaragenstellplätze oder Lagerräume sein. Dem entgegen steht das Gemeinschaftseigentum, welches allen Eigentümern zuzuordnen ist.

Zu dieser Eigentumsart zählen beispielsweise das Dach, die Fassade, Kellergänge oder ein Fahrstuhl. Die exakte Definition der beiden Eigentumsformen kannst du im Wohnungseigentumsgesetz (§5 WEG Abs. 1 und Abs. 2) nachlesen.

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In der Teilungserklärung ist aufgeführt ob die Heizung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehört.

Video: Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum vs. Sondernutzungsrechte

In diesem Video Stephanie Schäfer, die ein Gutachterbüro für Immobilien leitet, die Unterschiedliche zwischen dem Sondereigentum, dem Gemeinschaftseigentum und dem Sondernutzungsrecht.

Dieses Video ist vor allem für Immobilieneigentümer interessant, da sich danach beispielsweise die Kosten für Modernisierungsarbeiten richten. Pläne, Fotos und Beispiele unterstützen dich beim Verständnis.

Heizkörper sind nicht zwangsläufig Sondereigentum

Die Heizkörper in deiner Wohnung zählen nur dann zum Sondereigentum, wenn diese über die Teilungserklärung explizit als solche definiert sind. Im Einzelfall kann es jedoch ebenfalls vollkommen, dass die Heizung zum Gemeinschaftseigentum zählt. Um diese Frage individuell zu klären, ist es sinnvoll, die gesamte Situation zu betrachten.

Eine Ausnahme von dieser Regelung stellen Fußbodenheizungen dar. Diese Heizungsform zählt in jedem Fall zum Gemeinschaftseigentum. Hintergrund ist, dass die Fußbodenheizung im Estrichboden integriert ist, welcher immer zum Gemeinschaftseigentum gezählt wird.

Teilungserklärung gibt Aufschluss bezüglich der Eigentumsform

Die Teilungserklärung gibt im Zweifel Aufschluss über die Eigentumsform der Heizung. Die Eigentumsform kann schnell zur Streitfrage anwachsen, wenn es beispielsweise darum geht, Modernisierungsarbeiten an der Heizungsanlage vorzunehmen.

Ist die Heizung allerdings als Sondereigentum in der Teilungserklärung aufgeführt, kann die Eigentümergemeinschaft eine Modernisierung nicht erzwingen.

Die Modernisierung liegt in diesem Fall ausschließlich in den Händen des Wohnungseigentümers. Dasselbe gilt auch für die Erneuerung von Anschlussleitungen oder dem Absperrventil.

Fazit zum Thema: Sind Heizkörper Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Eine pauschale Antwort, ob Heizkörper dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, gibt es nicht. Du solltest dir bei der Klärung der Frage immer ein ganzheitliches Bild von den Eigentumsverhältnissen machen.

Ein Blick in die Teilungserklärung kann bei Unklarheiten hilfreich sein. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann dir bei der Klärung dieser Frage ebenfalls eine Hilfestellung geben. Im WEG findest du unter anderem eine Definition der beiden Eigentumsformen.

Im oben angegebenen Video erklärt dir Stephanie Schäfer ergänzend die Unterschiede der beiden Eigenschaftsformen und der Sondernutzungsrechte an Hand von Fotos und Beispielen.

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