Heizpilz Verbot | Heizstrahler & Heizpilze privat verboten?

Auf den ersten Blick scheint ein Heizpilz, vor allem in der Gastronomie, eine sehr gute Idee zu sein. Mit einer Heizung können Außenanlagen auch in der kalten Jahreszeit in der Gastronomie genutzt werden. Speziell das Rauchverbot in der Gastronomie hat den Heizpilz zu einem wahren Renner gemacht.

Aber Studien haben ergeben, dass Gaspilze sehr viel Kohlendioxid in die Luft abgeben und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das hat dazu geführt, dass Gaspilze in vielen Staaten verboten worden sind.

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die Nutzung von einem Heizpilz. Die verschiedenen Themenbereiche führen wir Ihnen im folgenden Inhaltsverzeichnis auf.

Warum gibt es ein Heizpilzverbot in der Gastronomie ?

Heizpilze wurden in der Politik erst mit der Einführung des Rauchverbotes in Gaststätten zum großen Thema. Gastronomen stellten Heizpilze vor ihren Betrieben auf, damit die Raucher wenigsten nicht frieren, wenn sie zum Rauchen ins Freie müssen. Es zeigte sich jedoch schnell, dass die mit Gas betriebenen Heizpilze ein Risiko für die Umwelt darstellen.

In Ortsteilen mit vielen Gaststätten wurden bis zu 100 Heizpilze auf verhältnismäßig kleinen Raum aufgestellt. Das hat zu einer massiven Belastung mit Kohlendioxid in diesen Gegenden geführt.

Heizpilz Gaspilz Heizstrahler

Den Außenbereich kann man mit einem Heizpilz sehr gut erwärmen.

Gilt das Verbot auch für Privatpersonen?

Ein grundsätzliches Verbot für die Nutzung von Heizpilzen gibt es in Deutschland nur für Gastronomiebetriebe und andere öffentliche Einrichtungen. Privat sieht die Situation anders aus. Heizpilze dürfen gekauft und auch genutzt werden.

Das Thema Umweltschutz liegt in diesen Fällen im eigenen Ermessen. Privat benötigen Sie vielleicht einen oder zwei Heizpilze zum Heizenfür Ihre Gartenparty im Herbst.

Situation in Deutschland

In Deutschland haben einige Städte und Bundesländer die Nutzung von Heizpilzen verboten. Zu diesen Städten zählen München Berlin und Stuttgart. Das Verbot bezieht sich nur auf die Gastronomie und in den meisten Fällen auch nur auf Gaspilze.

Die Einhaltung wird vom Ordnungsamt kontrolliert und mit Geldstrafen geahndet. Als Alternative setzen viele Betriebe in der Gastronomie inzwischen auf elektrische Heizstrahler. Diese sind auch für die Gastronomie nicht verboten, aber im Einsatz um vieles teurer als der Heizpilz mit Gas.

Alternativer Heizpilz mit Pellets

Im Video wird ein neuartiger Heizpilz vorgestellt. Nachdem herkömmlich betriebene Heizpilze in einigen Städten im öffentlichen Bereich verboten sind, braucht es eine umweltfreundliche Alternative. Die Fire Lamp ist eine österreichisch-deutsche Co-Produktion.

Der Pelletpilz brennt vier bis acht Stunden. Rauchfrei wird die Heizung durch ein eingebautes Gebläse.

Situation in Österreich

Die Heizschwammerl sorgen auch in Österreich für Diskussionsstoff. Damit Gästen auch an kühlen Abenden im Freien sitzen können, braucht es eine Wärmequelle. Viele Gastwirte setzen auf Heizpilze beziehungsweise Heizstrahler. Aber nicht überall ist das erlaubt. In Österreich gelten unterschiedliche Regelungen zum Thema Heizstrahler im Freien.

In Innsbruck und Bregenz gilt ein allgemeines Verbot von Außenheizungen in Gastgärten. Dagegen sind in Wien nur Propangas betriebene Heizpilze auf öffentlichem Boden verboten. Die Gastwirte müssen für eine Außenheizung die Genehmigung der Stadt Wien einholen und für den Betrieb zusätzliche Abgaben zahlen. Genehmigt werden ausschließlich strombetriebene Strahler.

Ökopilze in der Schweiz

In der Schweiz waren die Heizstrahler komplett verboten. Ein neues Energiegesetz regelt den Einsatz neu und moderater.

Die Heizpilze kehren als Ökopilze zurück. In der Gastronomie dürfen Heizpilze nur eingesetzt werden, wenn sie wiederverwendete Energie verwenden. Ein Heizpilz der mit Biogas, Pellets oder mit vor Ort produziertem Strom betrieben wird, ist erlaubt.

Fazit

Das Heizpilzverbot macht in großen Städten durchaus Sinn. Privat ist der Heizpilz als Wärmequelle für Gartenparty erlaubt. Es steht fest, dass es privat keinerlei Einschränkungen gibt. Sie dürfen Heizpilze so oft und lange benutzen, wie Sie wollen.

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