Elektroheizung verboten? | Elektroheizer Gesetz & Verbot

Elektroheizungen beziehen die Wärme aus dem Strom, das bedeutet, sie wandeln elektrische Energie in Wärme um. Während der Strom den Leiter (zum Beispiel eine Heizspirale) mit hohem Widerstand passiert, erwärmt er sich.

Anschließend wird die Wärme durch den Leiter selbst an den Raum abgegeben. Stromheizungen gelten inzwischen aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs, den beträchtlichen Betriebskosten und der schlechten Umweltbilanz als veraltete Technik und sind in vielen Kantonen (wie Bern) schon seit ein paar Jahren verboten.

Warum nutzt man eine Stromheizung?

Trotz der Nachteile, haben Elektroheizungen auch Vorteile: Zum Beispiel ein günstiger Anschaffungspreis und die unkomplizierte Verwendung. Die Stromheizung benötigt nur eine Stromquelle, um Wärme zu produzieren und ist darüber hinaus wartungsarm. Früher waren die Betriebskosten aufgrund bestimmter Tarife auch noch deutlich niedriger.

Modelle wie die Nachtspeicher Heizung erzeugten den Strom während der Nachtzeit, der anschließend am Tag genutzt werde konnte. Dafür zahlten Verbraucher den Nachtstromtarif.

Arten von Elektroheizungen

Man unterscheidet zwischen der Konvektionsheizung und der Infrarotheizung, sowie der Direktheizung und der Speicherheizung. Die Konvektionsheizung wird durch Energie erwärmt und gibt die Wärme wiederum an den Raum ab.

Die Infrarotheizung erwärmt nicht die Raumluft, sondern Objekte im Raum, die Wände und den Boden mithilfe von Infrarotstrahlen. Eine Direktheizung (so auch die Infrarotheizung) gibt Wärme unmittelbar ab, während eine Speicherheizung gespeicherte Wärme über einen längeren Zeitraum überträgt.

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Wer einen Neubau plant, sollte sich zuvor gut mit dem Thema Heizung auseinandersetzen.

So ist die Rechtslage zu Stromheizungen

In den meisten Kantonen der Schweiz wie im Kanton Bern ist die Elektroheizung bereits seit der Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2008 verboten. Teilweise darf sie zwar noch genutzt werden, unterliegt dabei aber strengen Auflagen.

Durch die überarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), die Anfang 2015 von den Energiedirektoren der Schweiz verabschiedet wurden, sind weitere Maßnahmen festgelegt worden, wie das Ersetzen einer Elektroheizung binnen 15 Jahren. MuKEn 2014 dient als Vorlage für die Umsetzung der einzelnen Kantone.

Auch im Kapitel 3 der Vollzugshilfe EN-3 von 2009 ist festgeschrieben, dass eine Neuinstallation ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung unzulässig ist und eine solche auch nicht als Zusatzheizung eingebaut werden darf. Diese Regelung bezieht sich auf elektrische Direkt- und Speicherheizungen. Eine Stromheizung ist nicht verboten, sofern diese lediglich der Steigerung des eigenen Komforts dient (wie etwa eine Infrarotheizung).

Ab wann es Ausnahmen vom Verbot durch das Gesetz gibt

Trotz Gesetz gibt es Ausnahmen vom Verbot. Diese gelten etwa für abgelegene Bauten wie Ferienhäuser, Höfe oder Berghütten, für Bauten, welche dem Zivilschutz dienen oder bei Gebäuden, die nur für die Dauer von maximal 3 Jahren errichtet werden.

Auch wenn die Inbetriebnahme eines anderen Heizsystems nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, darf man trotz Verbot eine Elektroheizung nutzen.

Weitere Maßnahmen zur Energiewende in der Schweiz: Energiestrategie 2050

Im Video von Schweizer Radio und Fernsehen werden die wichtigsten Punkte zum Maßnahmenpaket Energiestrategie 2050 zusammengefasst, welches durch die schweizweite Volksabstimmung im Jahr 2017 angenommen wurde.

Dabei werden nicht nur die unterschiedlichen Maßnahmen und die entsprechenden Zeitpunkte erwähnt, sondern auch mögliche Subventionen und Fördergelder durch das Gesetz.

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