Heizung entlüften in Mietwohnung – Vermieter oder Mieter?
Wenn die Heizung teilweise kalt bleibt und gluckert, hat sich vermutlich Luft angesammelt, die entfernt werden sollte. Das ist wichtig, damit die Heizung wieder richtig funktioniert und spart obendrein Energiekosten.
Der Vorgang ist unkompliziert und geht schnell.
Also eigentlich kein Problem. Mieter sind bei diesem Thema aber häufig verunsichert. Gehört das Entlüften zu den Arbeiten, die sie selbst in Haus oder Wohnung durchführen dürfen oder sogar sollen? Und was ist dabei zu beachten? Hier die Antworten:
Heizungsentlüftung im Mietshaus: die Rechtslage
Die Instandhaltung der Heizung ist in einer Mietwohnung Sache des Vermieters. Prinzipiell gehört dazu auch das Entlüften. Sie können sich also damit an Hausmeister, Hausverwaltung oder Vermieter wenden. Das ist aber nicht unbedingt nötig und empfehlenswert.
Denn das Entlüften gehört zu den kleinen Maßnahmen, die Sie auch selbst durchführen dürfen. Ihren Vermieter müssen Sie darüber nicht in Kenntnis setzen. Meist geht das schneller und kann zudem kostengünstiger sein, da Ihr Vermieter sonst entstandene Kosten auf Sie umlegen könnte. Versuchen Sie also ruhig zunächst selbst, Probleme mit der Heizung durch Entlüften zu lösen.
Rechte von Mietern, wenn die Heizung kalt bleibt: Beratung bei Youtube
Manchmal hilft eine einfache Entlüftung der Heizkörper nicht und es wird trotzdem nicht oder nicht ausreichend warm. Spätestens dann ist der Vermieter in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Heizung richtig funktioniert.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann eine zu kalte Mietwohnung ein Mietmangel und damit sogar ein Grund für eine Mietminderung sein. Welche Rechte und Möglichkeiten Sie in dieser Hinsicht haben, erklärt dieses Video auf Youtube:
Kleinreparaturklausel: Kann ich als Mieter zum Entlüften verpflichtet werden?
Manche Mietverträge enthalten eine sogenannte „Kleinreparaturklausel„, in der den Mietern kleinere Arbeiten als Mietersache auferlegt werden. Rechtlich sind solche Vereinbarungen grenzwertig und nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Was das Entlüften der Heizung angeht, würde die Klausel vor Gericht höchstwahrscheinlich nicht greifen. Verpflichten kann Sie Ihr Vermieter also nicht dazu.
Das gilt es außerdem beim Entlüften als Mieter zu beachten
Als Mieter in einer Mietwohnung sind Ihre Möglichkeiten an der Heizung zu arbeiten eingeschränkt. Idealerweise wird vor dem Entlüften die Umwälzpumpe ausgeschaltet. Zu ihr haben Mieter im Mietshaus oft keinen Zugang und sollten sie aus Rücksicht auf die anderen Mieter ohnehin laufen lassen.
Vielleicht haben Sie aber die Möglichkeit, den Heizkreis für Ihre Wohnung abzusperren. Wurden die Heizkörper entlüftet, kann der Wasserdruck der Heizung zu niedrig sein. Hier sollten Sie nicht ungefragt selbst Hand anlegen, sondern sich an den Hausmeister oder die Verwaltung wenden.
Beauftragen Sie bei Problemen mit der Heizung nicht selbst und ohne Absprache mit Vermieter oder Hausverwaltung einen Fachmann. Unter Umständen könnten Sie auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Fazit: Selbst entlüften ist ein Kann, aber kein Muss
Wenn Sie Luft in den Heizkörpern vermuten, probieren Sie es ruhig zunächst selbst mit dem Entlüften. Sind die Probleme dadurch nicht behoben, empfiehlt es sich immer, den Vermieter, bzw. die Hausverwaltung oder den Hausmeister zu kontaktieren.
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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
wer hat die Heizkörper zu entlüften, Mieter oder Vermieter.
Ich habe für das Entlüften der Heizkörper eine Rechnung als
Kleinreparatur bekommen. Meiner Meinung nach gehört das
Entlüften der Heizkörper zur Wartung der Heizung:
Bei mir möchte der Vermieter die Heizkörper von einer Firma entlüften lassen, obwohl ich dieses selber kann und auch möchte. Kann mir der Vermieter trotzdem den kostspieligen Handwerkerbesuch aufzwingen ? Inklusive Anfahrtskosten der Firma, soll ich somit fast 50€ sinnlos bezahlen.
Hallo Werner,
das hört man leider immer öfters.
Was wurde denn im Mietvertrag vereinbart? Stichpunkt Kleinreparaturklausel?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Werner,
aufzwingen kann er den Handwerker nicht, sollte es aber für die gesamte Heizanlage notwendig sein, dass ein Fachmann im Zuge der Entlüftung etwas kontrolliert oder prüft dann sollte man dem zustimmen und einen Termin ausmachen. Allerdings trägt dann der Vermieter die Kosten. Klären Sie das doch vorher, falls noch nicht getan. LG Gabi
Die Kosten eines externen Handwerkers sind umlagefähig.
Und natürlich dauert das und die anderen Mieter zahlen es mit, damit macht man sich in der Hausgemeinschaft nicht gerade beliebt.